A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Heiratsverbot

Wer in Deutschland heiraten will, weiß in der Regel, welche Voraussetzungen der Gesetzgeber erwartet., u.a. Volljährigkeit und lediger Familienstand. Im Umkehrschluss heißt das auch, dass bei Vorliegen bestimmter Umstände Personen vom Recht der Eheschließung ausgeschlossen werden müssen. Nicht heiraten dürfen Verwandten 1. und 2. Grades, Minderjährige oder Personen, die nach dem Gesetz noch verheiratet sind. Das Heiratsverbot unter Verwandten gilt übrigens sogar für adoptierte Kinder.