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Scheinehe

Eine Scheinehe ist eine formal gültige Ehe, deren Zweck aber nicht die Bildung einer Lebensgemeinschaft und die Gründung einer Familie ist. Vielmehr geht es darum, dass einer der Partner von dieser Ehe profitiert und den anderen entsprechend entlohnt. Eine Scheinehe – nicht zu verwecheln mit Zwangs- oder Zweckehe – wird häufig geschlossen, um einem ausländischen Partner ein Bleiberecht und/oder die deutsche Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.